Corinna Lovens Rechtsanwälte Corinna Lovens Rechtsanwälte Jurist Imagebild
image
Corinna Lovens Rechtsanwälte
 
trenner
Rubrik: Datenschutzrecht

Datenschutz

Gem. § 4 f BDSG ist unter bestimmten Voraussetzungen ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Mit dieser Aufgabe kann sowohl ein Mitarbeiter des Unternehmens als auch eine externe Person beauftragt werden. Gemeinsam mit Ihnen gewichte ich die Argumente, die für die Etablierung der einen oder anderen Lösung in Ihrem Unternehmen sprechen.

Entscheidend ist jedoch nicht, den Datenschutzbeauftragten formal zu bestellen. Es geht vielmehr darum, datenschutzkonforme Prozesse in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Hierfür bin ich in zahlreichen Unternehmen als externe Datenschutzbeauftragte eingesetzt, unterstütze aber auch interne Datenschutzbeauftragte mit meiner technischen und juristischen Expertise. Sprechen Sie mich hierzu gerne an!