Rubrik: Streitige Auseinandersetzung
Wenn's Streit gibt
Manchmal hilft im Streitfall eine gerichtliche Auseinandersetzung, manchmal eine außergerichtliche Lösung. Wir sehen es als unsere Aufgabe, den Sachverhalt zunächst daraufhin zu prüfen, ob eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig und sinnvoll ist. Nicht nur hohe rechtliche Risiken, auch wirtschaftliche Erwägungen können gegen eine streitige Auseinandersetzung sprechen. In derartigen Fällen raten wir unumwunden von einer gerichtlichen Auseinandersetzung ab.In allen anderen Fällen scheuen wir die gerichtliche Auseinandersetzung nicht. Dabei ist es uns wichtig, auf Polemik zu verzichten und sachlich unser Ziel zu erreichen. Wir haben weit über hundert Prozesse vor Verwaltungs- und Zivilgerichten geführt und greifen auf eine entsprechende Erfahrung zurück.